Sehr geehrte Eltern,

 

wir bitten Sie ab 01.03.2021 das Elternportal für Krankmeldungen und Befreiungsanträge zu benutzen und nur noch in Ausnahmefällen die telefonische und schriftliche Krankmeldung zu verwenden.
Diese Vorgehensweise erspart Papier, vereinfacht die Verwaltungsarbeit und ist auch für Sie einfacher.

 

Bitte beachten Sie im Falle einer Erkrankung Ihres Kindes: 

  • Verständigen Sie die Schule vor Unterrichtsbeginn unter Angabe des Grundes. Im Fall fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. Bei Krankmeldungen über das Elternportal ist eine schriftliche Entschuldigung nicht mehr erforderlich.
  • Entschuldigungen sollten das Format DIN A5 haben.
  • Wenn sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse häufen oder wenn an der Erkrankung Zweifel bestehen, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Wird dann das Zeugnis nicht vorgelegt, so gilt das Fernbleiben als unentschuldigt.

Bei unentschuldigten Schulversäumnissen müssen wir reagieren. Je nach Lage des Falls kommen in Frage:

  • Erinnerung
  • Verweis
  • Verschärfter Verweis
  • Attestpflicht
  • Meldung beim Ordnungsamt (Bußgeld)
  • Disziplinarausschuss

Bitte beachten Sie im Falle eines Antrags auf Befreiung vom Unterricht:

  • Eine Befreiung vom Unterricht muss rechtzeitig schriftlich beantragt werden, spätestens zwei Tage vorher. Aus dem Antrag muss der Grund für die Befreiung hervorgehen und er muss von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein.
  • Bei Befreiungsanträgen über das Elternportal ist eine schriftliche Beantragung nicht mehr erforderlich.
  • Die Schulleitung muss eine Befreiung genehmigen. Bei Befreiungsanträgen über das Elternportal erfolgt auch die Genehmigung über das Portal. Solche Genehmigungen erfolgen in der Regel für
    • Arztbesuche, die nicht außerhalb der Schulzeit stattfinden können
    • Bewerbungsgespräche
    • Beratungsgespräche bei der Agentur für Arbeit
    • bestimmte familiäre Anlässe
  • Es müssen jeweils Belege für den Anlass der Befreiung eingereicht werden. Auch bei Befreiungsanträgen über das Elternportal müssen diese Belege in Papierform eingereicht werden. Sicher nicht genehmigt werden Befreiungen für Führerscheinprüfungen oder für Urlaubsreisen vor Ferienbeginn.

 Hier finden Sie Formulare für Krankmeldungen und für Anträge auf Befreiung:

 

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Krankmeldung
2x der Vordruck für die Krankmeldung
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Befreiung
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